Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung findet ordentlicherweise zwei Mal im Jahr statt. Die Leitung obliegt dem Gemeindepräsidenten, die Gemeinderäte vertreten die Sachgeschäfte ihrer Departemente.
Das Datum und die Traktanden werden vorgängig im Nidauer Anzeiger bekanntgegeben. Die Botschaft (Erläuterungen zu den Geschäften) steht jeweils auf der Website zum Download zur Verfügung. Stimmberechtigte, die die Botschaft auf Papier erhalten möchten, können sich für das GV-Abo anmelden.
Der anschliessende Imbiss an der Gemeindeversammlung bietet Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen.
Ort
Das Lokal befindet sich in der Mehrzweck-SporthalleAllmendstrasse 23
2562 Port
Kompetenzen
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 und 67a VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Voraussetzungen
Nächste Versammlungen
Datum | Sitzung |
---|
Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
---|