Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Anpassung der Bezugsberechtigung für Spartageskarten Gemeinde
Der Gemeinderat Port hat beschlossen, die Bezugsberechtigung für die Spartageskarten Gemeinde per 1. September 2026 anzupassen. Hintergrund ist die stetig steigende Nachfrage, insbesondere von auswärtigen Personen, sowie der damit verbundene Mehraufwand für die Gemeindeschreiberei.
Neu gilt: Pro Verkaufsvorgang muss mindestens eine Spartageskarte für eine in Port wohnhafte Person bestimmt sein
Anfragen, die ausschliesslich Spartageskarten für auswärtige Personen betreffen, können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden. Mit dieser Anpassung stellt die Gemeinde sicher, dass die freiwillig angebotene Dienstleistung in erster Linie der Porter Bevölkerung zugutekommt und der Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Rahmen bleibt.
Einbürgerung in Port ab 2027 nur noch auf Deutsch
Ab dem 1. Januar 2027 werden in der Gemeinde Port Einbürgerungsgesuche nur noch in deutscher Sprache entgegengenommen. Dies bedeutet, dass sowohl der erforderliche Sprachnachweis als auch der Einbürgerungstest in deutscher Sprache absolviert werden müssen. Grundlage für diese Praxisänderung bilden die Vorgaben der kantonalen Bürgerrechtsgesetzgebung (Bürgerrechtsgesetz des Kantons Bern und Bürgerrechtsverordnung des Kantons Bern).
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2026 genehmigt
Der Gemeinderat hat das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2026 an seiner Sitzung vom 10. August 2026 genehmigt. Während der Auflagefrist vom 25. Juni bis 27. Juli 2026 sind keine Einsprachen gegen das Protokoll eingegangen.