Gemeindewahlen, Amtsdauer 2026 - 2029
In Anwendung der Bestimmungen der Gemeindeordnung und des Reglements über Abstimmungen und Wahlen der Gemeinde Port, ordnet der Gemeinderat auf Sonntag, 30. November 2025 folgende Urnenwahlen an:
Nach dem Grundsatz des Verhältniswahlverfahrens (Proporz) sind für eine vierjährige Amtsdauer, d.h. vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 zu wählen:
- 6 Mitglieder des Gemeinderates
- 6 Mitglieder der Bau- und Planungskommission
- 6 Mitglieder der Finanzkommission
- 6 Mitglieder der Kommission für Gemeindepolizei und öffentliche Sicherheit
- 6 Mitglieder der Kommission der Gemeindeunternehmung EWV
- 6 Mitglieder der Schulkommission
Die Wahlvorschläge (Listen) sind der Gemeindeverwaltung Port bis spätestens am Freitag, 17. Oktober 2025, 11.30 Uhr, einzureichen. Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Wahlvorschlag eine geeignete Bezeichnung (Partei, Wählergruppe) enthalten und von mindestens zehn in der Gemeinde stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
Der Wahlvorschlag muss weiter den Familien- und Vornamen, das Geburtsjahr, den Beruf und die Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Zudem darf kein Name mehr als zwei Mal auf dem Wahlvorschlag aufgeführt werden.
Listenverbindungen:
Zwei oder mehr Wahlvorschläge können bis am Mittwoch, 22. Oktober 2025, 12.00 Uhr, durch übereinstimmende schriftliche Erklärung der Unterzeichnenden oder ihrer Vertreterinnen oder Vertreter miteinander verbunden werden. Unterlistenverbindungen sind nicht zulässig.