Kopfzeile

Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung: 05.06.2025

1. Mai 2025

Donnerstag, 5. Juni 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweck-Sporthalle (Allmendstrasse 23, 2562 Port)

Traktanden

  1. Jahresrechnung 2024; Genehmigung
  2. Kreditabrechnung GEP Rahmenkredit 2022-2024; Kenntnisnahme
  3. Orientierungen
  4. Verschiedenes

 

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Geschäften 1 und 2 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können auf der Website www.port.ch eingesehen werden.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zu entnehmen, die auf der Website aufgeschaltet wird. Die Botschaft wird denjenigen Personen per Post zugestellt, welche sich für das GV-Abo eingetragen haben. Neueintragungen sind jederzeit via www.port.ch/gv-abo, per Mail an info@port.ch oder telefonisch unter 032 332 29 29 möglich.

 

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 und 67a VRPG).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

 

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit eidgenössischem und kantonalem Stimmrecht, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in Port haben.