Revision Benützungsverordnung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen
Bekanntmachung gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Port mit Beschluss vom 7. März 2025 die Benützungsverordnung der gemeindeeigenen Gebäude und Anlagen erlassen hat. Die Verordnung tritt per 1. Juni 2025 in Kraft; gleichzeitig wird der bisher gültige Erlass aufgehoben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden.
Der Erlass kann im Downloadbereich heruntergeladen oder bei der Gemeinde bezogen werden.
Zugehörige Objekte
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Benützungsverordnung per 01.06.2025 (PDF, 871.13 kB) | Download | 0 | Benützungsverordnung per 01.06.2025 |
Benützungsverordnung per 01.06.2025, Änderungen markiert (PDF, 1.31 MB) | Download | 1 | Benützungsverordnung per 01.06.2025, Änderungen markiert |