Bekanntmachung gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die EWV-Kommisison der Gemeinde Port die Tarifverordnung und Tarife der Elektrizitätsversorgung geändert hat. Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
Gegen den Beschluss der EWV-Kommission kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden.
Der Erlass kann im Downloadbereich heruntergeladen oder bei der Gemeinde bezogen werden.
Port, im Oktober 2024
Die EWV-Kommission
Zugehörige Objekte
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EV-Tarifordnung per 01.01.2025 (PDF, 188.1 kB) | Download | 0 | EV-Tarifordnung per 01.01.2025 |