Kopfzeile

Öffentliche Planauflage - Geringfügige Änderung des Baureglements

14. März 2024

Der Gemeinderat Port bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 09.06.1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 06.03.1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

  • Änderung Baureglement Art. 5: ZöN 5a und 5b

Zur Information liegt zudem folgende Unterlage zur Einsichtnahme auf:

  • Änderung Zonenplan Siedlung
  • Erläuterungsbericht (Bericht nach Art. 47 RPV)

 

Die Akten liegen vom 18. März bis und mit 17. April 2024 in der Bauverwaltung Port öffentlich auf. Zudem können die Auflageakten im Download unten eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Port, Lohngasse 12, 2562 Port einzureichen. Es kann nur gegen die aufgelegt Änderung Einsprache erhoben werden. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Zugehörige Objekte

Name
Änderung Baureglement Download 0 Änderung Baureglement
Änderung Zonenplan Siedlung Download 1 Änderung Zonenplan Siedlung
Erläuterungsbericht geringfügige Änderung Download 2 Erläuterungsbericht geringfügige Änderung