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Grünabfälle

Die Grünabfälle müssen in offiziellen Gebinden bereitgestellt werden. Es werden keine Abfälle aus Säcken entsorgt.

Gebührenpflicht für die Entsorgung der Grünabfälle:

  Einzelvignette à Fr. 2.– Jahresvignette
Gebündelte Grünabfälle
bis max. 18 kg, 1.5x0.5x0.5m
 
1 Vignette
 
Gefäss bis 17 Liter Fr.        13.–
Gefäss bis 60 Liter 1 Vignette Fr.        26.–
Container bis 140 Liter 2 Vignetten Fr.        90.–
Container bis 240 Liter 3 Vignetten Fr.      120.–
Container bis 360 Liter 4 Vignetten Fr.      150.–
Container bis 800 Liter 6 Vignetten Fr.      210.–


Gefässe, welche zwischen den angegebenen Normen liegen, entsprechen dem nächst grösseren Container.

Produkte

  • Äste bis Ø 15 cm, Stauden, Heckenschnitt (Bündel max. 1,50 m lang, Ø 50 cm, max. 18 kg),
  • Rasenschnitt, Gras, Laub, Unkraut (ohne Blaken, Winden und Disteln), pflanzliche Gartenabfälle,
  • Rüstabfälle von Gemüse, Obst, Nüssen, Eierschalen, Kaffeesatz, Teesatz inkl. Filter.
  • Schnittblumen/Topfpflanzen (ohne Plastikcontainer)
  • · Haustiermist, sauberes Sägemehl und Hobelspäne ohne Farbe, Lacke und Imprägniermittel (keine Spanplatten usw.).
  • Gekochte Speisereste, Fleisch, Brot, Käse müssen im Kehrichtsack entsorgt werden.
  • Hundekot und Katzenstreu müssen im Kehrichtsack entsorgt werden.

Regelmässige Abfuhr

Regelmässige Abfuhr
Grünabfuhr