Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2026
Dienstag, 1. Dezember 2026, 20.00 Uhr in der Mehrzweck-Sporthalle, Allmendstrasse 23, 2562 Port
Traktanden
- Finanzplan 2027 – 2031
Kenntnisnahme
- Budget 2027
Genehmigung
- Erneuerung IT Gemeindeverwaltung – Investitionskredit
Genehmigung
- Schulverband Nidau; Teilrevision Organisationsreglement
Genehmigung
- 800-Jahr-Feier – Budgetkredit
Genehmigung
- Leitungsersatz und Neugestaltung Mattenstrasse – Kreditabrechnung
Kenntnisnahme
- Gesamtsanierung Mehrzweck-Sporthalle – Kreditabrechnung
Kenntnisnahme
- Orientierungen
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften 1, 2, 4, 6 und 7 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können auf der Website www.port.ch eingesehen werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zu entnehmen, die auf der Website aufgeschaltet wird. Die Botschaft wird denjenigen Personen per Post zugestellt, welche sich für das GV-Abo eingetragen haben. Neueintragungen sind jederzeit via www.port.ch/gv-abo, per Mail an info@port.ch oder telefonisch unter 032 332 29 29 möglich.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 und 67a VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit eidgenössischem und kantonalem Stimmrecht, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in Port haben.
Neuerung – Abgabe von Stimmkarten
Der Gemeinderat Port hat entschieden, neu an den Gemeindeversammlungen Stimmkarten auszuhändigen. Dazu erhalten Stimmberechtigte am Eingang eine Stimmkarte, während Gäste auf den Gästesektor hingewiesen werden. Die Abstimmung mittels Stimmkarten erleichtert die Auszählung der Stimmen sowie die Dokumentation der Anzahl anwesenden Stimmberechtigten. Die Stimmberechtigten sind deshalb gebeten, genug früh zur Gemeindeversammlung zu erscheinen.