Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Bekanntmachung gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Port mit Beschluss vom 15.06.2026 die Benützungsordnung Plakatanschlagstellen auf dem Gemeindegebiet Port erlassen hat. Die Verordnung tritt per 1. August 2026 in Kraft; gleichzeitig wird der bisher gültige Erlass aufgehoben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden.
Der Erlass kann steht unten zum Download bereit oder kann bei der Gemeinde bezogen werden.
Legislativversammlungen
Der Gemeinderat hat die Traktanden der Legislativversammlungen folgender Organisationen zur Kenntnis genommen und den Delegierten entsprechende Weisungen erteilt:
- Verein seeland.biel/bienne
- Friedhof-Gemeindeverband
- Schulverband Nidau
Zugehörige Objekte
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| Benützungsordnung Plakatanschlagstellen auf dem Gemeindegebiet Port; mit Änderungen per 01.08.2026 (PDF, 157 kB) | Download | 0 | Benützungsordnung Plakatanschlagstellen auf dem Gemeindegebiet Port; mit Änderungen per 01.08.2026 |