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Revision Personalverordnung

12. Juni 2025

Bekanntmachung gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Port mit Beschluss vom 26. Mai 2025 die Personalverordnung erlassen hat. Die Verordnung tritt per 1. August 2025 in Kraft; gleichzeitig wird der bisher gültige Erlass aufgehoben.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden.

Der Erlass kann im Downloadbereich heruntergeladen oder bei der Gemeinde bezogen werden.

Zugehörige Objekte

Name
Personalverordnung per 01.08.2025 (PDF, 245.73 kB) Download 0 Personalverordnung per 01.08.2025