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Gemeindeversammlung 5. Dezember 2023

2. November 2023

ORDENTLICHE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

Dienstag, 5. Dezember 2023, 20.00 Uhr, in der Mehrzweck-Sporthalle

 

Traktanden

  1. Finanzplan 2024 – 2028
    Kenntnisnahme
  2. Budget 2024
    Genehmigung
  3. Teilrevision Personalreglement, Anhang 1.1
    Genehmigung
  4. Kreditabrechnung Anbau altes Schulhaus
    Kenntnisnahme
  5. Orientierungen
  6. Verschiedenes

 

Aktenauflage

Die Unterlagen zu den Geschäften 1 bis 4 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können unter folgendem Link eingesehen werden: Port BE - Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2023

Die Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zu entnehmen, welche allen Haushaltungen ca. 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zugestellt wird.

 

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 und 67a VRPG).

Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.

 

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit eidgenössischem und kantonalem Stimmrecht, die mindestens seit drei Monaten in Port Wohnsitz haben.