Kopfzeile

Heimatscheine verschwinden im Kanton Bern

12. April 2024

Im Kanton Bern wurde das Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt sowie die Verordnung dazu geändert. Mit der Änderung verschwindet der Heimatschein von Schweizerbürgern im Kanton Bern. Die erforderlichen Daten werden über die digitale Schnittstelle vom Zivilstandsamt bezogen. Die Niederlassungsausweise, welche bisher als Quittung für den deponierten Heimatschein ausgestellt wurden, entfallen ebenfalls.

 

FAQ zum Heimatschein

Was passiert mit meinem Heimatschein, der bei der Einwohnerkontrolle hinterlegt ist?
Ihr Heimatschein bleibt vorerst bei uns hinterlegt.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich wegziehe?
Wir händigen Ihnen den Heimatschein aus. Falls Sie in einen anderen Kanton wegziehen, benötigen Sie ihn möglicherweise für die Anmeldung. Wenn Sie innerhalb des Kantons Bern umziehen, können Sie den Heimatschein behalten.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich meinen Zivilstand ändere und die Daten nicht mehr aktuell sind?
Wir erhalten eine digitale Mitteilung über Ihre Zivilstandsänderung. Der alte Heimatschein wird vernichtet. Es wird kein neuer Heimatschein bestellt.

Was passiert, wenn ich mich als Ausländer/Ausländerin einbürgern lasse?
Wir erhalten eine digitale Mitteilung über Ihre Einbürgerung. Es wird kein Heimatschein ausgestellt.

Was passiert mit meinem Heimatschein, wenn ich versterbe?
Der Heimatschein wird vernichtet.

Ich werde bald volljährig. Brauche ich noch einen Heimatschein?
Nein, es wird kein Heimatschein ausgestellt.