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Bekanntmachung gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung (Feuerwehrreglement)

11. Dezember 2025

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Stimmberechtigten von Port mit Beschluss vom 2. Dezember 2025 das revidierte Feuerwehrreglement der Gemeinde Port genehmigt haben. Das Reglement tritt per 1. Februar 2026 in Kraft.

Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, Postfach 304, 2560 Nidau, erhoben werden.

Der Erlass steht unten zum Download bereit oder kann bei der Gemeinde bezogen werden.

Zugehörige Objekte

Name
Feuerwehrreglement per 1. Februar 2026 (PDF, 251 kB) Download 0 Feuerwehrreglement per 1. Februar 2026