Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Nutzungszonenplans und des Baureglements
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Port hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Nutzungszonenplans und des Baureglements am 8. Mai 2023 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann bis am 16. Juni 2023 beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts-/Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Zugehörige Objekte
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