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Verkehrsmassnahme: Zonensignalisation 30 km/h

23. Februar 2023

Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 hat dem Verpflichtungskredit von Fr. 280 000.- für die flächendeckende Einführung von «Tempo 30 Port» zugestimmt.

Der Gemeinderat Port verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG) sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgende Verkehrsmassnahme:

 

Zonensignalisation 30 km/h (Erweiterung)

Flächendeckende Erweiterung der bestehenden Zonensignalisation 30 km/h auf den Gemeindestrassen von Port. Darin integriert werden mit Zustimmung des Gemeinderates Bellmund vom 19. August 2022 die zu Bellmund gehörenden Strassenabschnitte Lindenweg und Gummenstrasse Süd.

Ausgenommen sind: Allmendstrasse, Lohngasse ab Einmündung Spärsstrasse bis zur Verzweigung Aegerten-/Hauptstrasse, Wehrstrasse ab Einmündung Forstweg (Familiengärten), Aegertenstrasse ab Hausnummer 50

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1, lit. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, erhoben werden.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

 

Hier geht es zu den Plänen.