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Verkehrsmassnahme: Einführung Parkzone

23. Februar 2023

Der Gemeinderat Port verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetz vom
19. Dezember 1958 (SVG) sowie Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), folgende Verkehrsmassnahme:

 

Einführung einer Parkzone

Schaffung einer Parkzone mit Parkscheibenpflicht für sämtliche Gemeindestrassen innerhalb des Siedlungsgebietes von Port. Parkiert werden darf auf markierten oder signalisierten Parkplätzen. Ausserhalb der Parkfelder gilt ein generelles Parkverbot. Es gelten die Regelungen der Blauen Zone. Bestehende Parkverbote innerhalb der Parkzone werden obsolet.

Für die unbeschränkte Benützung der Parkfelder können Parkkarten erworben werden. Die detaillierte Information an die Bevölkerung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Umfang der Parkzone, die bewirtschafteten Parkplatzstandorte und die vorgesehene Parkplatzanordnung können auf der Gemeindeverwaltung zu den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich wird das Projekt auf der Homepage der Einwohnergemeinde Port aufgeschaltet (zu den Plänen).

Mit den neuen Parkzonen und den weiteren Massnahmen zur Parkraumbewirtschaftung wird der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 umgesetzt.

 

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1, lit. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, erhoben werden.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.