Öffentliche Planauflage Kantonsstrassen: Sanierung Kreisel Ipsachstrasse
Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) den Strassenplan für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Kantonsstrasse Nr.: 235, 237.1, Nidau - Aarberg, Ins - Nidau
Gemeinden: Nidau / lpsach / Port
Vorhaben: 23020133/ Sanierung Kreisel lpsachstrasse / Hauptstrasse Nidau Projektänderung
Beanspruchte Ausnahmen: Keine
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben. Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflagestelle:
- Einwohnergemeinde Nidau, Schulgasse 2, 2560 Nidau (in Papierform und elektronischer Form auf der Homepage)
- Einwohnergemeinde lpsach (in elektronischer Form auf der Homepage)
- Einwohnergemeinde Port (in elektronischer Form auf der Homepage)
Auflagedauer: 16. November bis 16. Dezember 2022
Aussteckung: Das Vorhaben kann nicht im Gelände ausgesteckt werden (Deckbelagsersatz und Einbau von Schallschutzfenstern).
Biel, 11.11.2022
Tiefbauamt
Hinweis:
Unter "Dokumente" finden Sie die Auflageakten zum Download.
Öffnen Sie zuerst das Dokument "00B Inhaltsverzeichnis", um genauer zu erfahren, welche Inhalte unter den anderen Nummern zu finden sind.