Gemeindeversammlung vom 06.12.2022
ORDENTLICHE EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
Dienstag, 6. Dezember 2022, 20.00 Uhr, in der Mehrzweck-Sporthalle
Traktanden
- Finanzplan 2023 – 2027
Orientierung
- Budget 2023
Beschluss
- Trottoirerweiterung Allmendstrasse und Perronanpassung Bushaltestelle Ruferheim
Kreditgenehmigung
- Kreditabrechnung Kanalisations- und Strassensanierung Portmoosstrasse
Kenntnisnahme
- Orientierungen
- Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Geschäften 1 bis 4 liegen während 30 Tagen vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf oder können auf der Website www.port.ch eingesehen werden.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Geschäften sind der Botschaft zu entnehmen, welche allen Haushaltungen ca. 10 Tage vor der Gemeindeversammlung zugestellt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne einzureichen (Art. 63 und 67a VRPG).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rüge pflichtwidrig unterlässt, kann getroffene Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten.
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit eidgenössischem und kantonalem Stimmrecht, die mindestens seit drei Monaten in Port Wohnsitz haben.
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung sind Sie herzlich zum Imbiss eingeladen.