02. Abmeldung / Wegzug aus Port
Sie haben zwei Möglichkeiten dies innert 14 Tagen zu melden.
1. Persönlich am Schalter
Schweizer Staatsangehörige erscheinen am Schalter der Gemeindeschreiberei mit dem Niederlassungsausweis und erhalten den bei der Gemeinde deponierten Heimatschein zurück.
Ausländische Staatsangehörige erscheinen am Schalter der Gemeindeschreiberei mit dem Ausländerausweis und erhalten anschliessend eine Abmeldebestätigung.
2. Online
Mit nachfolgendem Online-Formular können Sie uns Ihren Wegzug aus der Gemeinde Port melden.
Wochenaufenthalter können dieselben Formulare verwenden.
Bei Wegzug ins Ausland ist für alle Einwohner die persönliche Vorsprache am Schalter notwendig.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindeschreiberei | 032 332 29 29 | gemeindeverwaltung@port.ch |
Bemerkung
Betrifft der Wegzug die ganze Familie, benötigen wir nur eine Meldung.
Nicht verheiratete Personen füllen bitte je ein Online-Formular pro Person aus.
Bitte vermerken Sie unter "weitere Bemerkungen", wenn
- Strom abgelesen werden muss (die EWV Port wird Sie anschliessend kontaktieren)
- Sie selbständig erwerbend sind
- Sie einen Hund haben
Vielen Dank.
Verfahren
Schweizer Staatsangehörige erhalten den Heimatschein an ihre aktuelle Wohnsitzadresse per A-Post zugestellt. Die Gemeinde Port übernimmt keine Haftung für den Postversand.
Ausländische Staatsangehörige erhalten eine Abmeldebestätigung an ihre aktuelle Wohnsitzadresse geschickt.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.