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Hundetaxe, Hundehaltung, Amicus

Übersicht
 

 

Welche Regeln gelten für Hundehaltende?
 

Nach Hundegesetz des Kantons Bern:

  • Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
  • Hunde müssen an  bestimmten Orten an der Leine gehalten werden.
  • Es dürfen  nicht mehr als drei Hunde gleichzeitig ausgeführt werden.
  • Hundekot ist von sämtlichen Grundstücken im Dritteigentum zu entfernen.
  • Eine  Haftpflichtversicherung für die Risiken der Hundehaltung ist obligatorisch.

Für die Gemeinde Port gilt zusätzlich Artikel 8 des Polizeireglements der Gemeinde Port vom 01.01.2014:

  • Hundehalter müssen ihre Hunde so beaufsichtigen, dass sie Menschen und Tiere nicht belästigen oder gefährden.
  • Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden und sind jederzeit wirksam unter Kontrolle zu halten.
  • Die Gemeinde kann mittels Allgemeinverfügung Orte, Plätze und Strassenzüge bezeichnen, wo Hunde an der Leine zu führen oder verboten sind.
  • Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des kantonalen Hundegesetzes.

 

Hundetaxe
 

Jährlich im August wird den registrierten Hundehaltenden die Hundetaxe von Fr. 100.- für das laufende Jahr in Rechnung gestellt. Die Dauer-Hundemarken ohne Jahrzahl behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Mutationen zur Hundehaltung sind der Gemeinde laufend mitzuteilen.

Hunde, die per 1. August noch nicht 3 Monate alt sind, sind von der Hundetaxe befreit. Für Hunde, die im öffentlichen Dienst stehen, können beim Gemeinderat ein schriftliches Gesuch um Überprüfung bezüglich der Befreiung von der Hundetaxe einreichen.

Da die Tollwutschutzimpfung nicht mehr obligatorisch ist, muss das Zeugnis nicht mehr vorgewiesen werden. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist.

 

Hund anmelden
 

Anmeldung bei der Gemeinde
Um Ihren Hund bei der Gemeinde anzumelden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Halten Sie das Impfbüchlein Ihres Hundes bereit.
  2. Füllen Sie das Online-Formular "Hund an- oder abmelden" aus.
    (Alternativ können Sie auch das Formular "Hundemutation" im Download ausfüllen und uns zukommen lassen.)
  3. Senden Sie uns eine Kopie des Impfbüchleins (info@port.ch).
  4. Lassen Sie Ihren Hund chippen und im Amicus eintragen.
     

Registrierung in der Datenbank Amicus
Sämtliche Hunde sind mit ihren Halterinnen und Haltern in der Datenbank "Amicus" erfasst.

Erstmalige Hundehaltende (Erhalt der Login-Daten)
Damit die Hundehaltenden ihren Hund beim Tierarzt registrieren und chippen lassen können, ist eine Personen-ID-Nummer des Hundehalters notwendig. Diese Nummer erhalten die Hundebesitzer bei der Gemeindeverwaltung ihrer Wohnsitzgemeinde.
Danach erhalten die Hundebesitzer die Login-Daten für die Datenbank Amicus per Post zugestellt.

Personen, die bereits einen Hund haben oder hatten
Diese Personen sind automatisch mit ihren Personendaten in der Amicus-Datenbank eingetragen und können ihren Hund ohne vorherige Meldung bei der Gemeinde direkt vom Tierarzt registrieren und chippen lassen.
Zudem können diese Hundehalter die Login-Daten direkt bei Amicus verlangen.
 

Mutationen in der Datenbank
Mutationen bezüglich Halter- und Hundedaten sind in der Datenbank durch den Hundebesitzer oder einen Tierarzt zu tätigen. Die Gemeinde ist einzig für die oben genannte Erfassung der Personen-ID-Nummer der Hundehalter zuständig.
 

Hundedatenbank Amicus
Betreiber:           Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern
Tel.-Nr.:              0848 777 100
E-Mail:                info@amicus.ch
Internet:              www.amicus.ch

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