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Einbürgerungsverfahren

Eine Einbürgerung erfolgt entweder im ordentlichen oder im erleichterten Verfahren.


Erleichterte Einbürgerung

Im erleichterten Verfahren können beispielsweise ausländische Ehegatten von Schweizer Staatsangehörigen oder Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation eingebürgert werden. Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig:

Staatssekretariat für Migration
Abteilung Bürgerrecht
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
einbuergerung@sem.admin.ch
058 465 11 11


Ordentliche Einbürgerung

Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Hier finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf.

Falls Sie ein Einbürgerungsgesuch stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeschreiberei. Dort erhalten Sie die Gesuchsunterlagen.

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