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Zuzug in die Gemeinde (Anmeldung)

Schweizerinnen und Schweizer, welche in eine Gemeinde einziehen, haben sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. (Art. 1 GNA Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt in der Schweiz)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
  • Heimatschein oder Heimatausweis
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
Die Kosten für die Niederlassungsbescheinigung belaufen sich auf Fr. 20.00, welche bei der Anmeldung bar oder mit Karte zu bezahlen sind.

Ausländerinnen und Ausländer, welche in eine Gemeinde einziehen, haben sich innerhalb von 8 Tagen bei der Gemeindeverwaltung persönlich anzumelden. (Art. 11, Verordnung über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer)

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
  • gültiger Pass oder Identitätskarte
  • Aufenthaltsbewilligung (falls vorhanden)

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Port finden Sie hier.

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